Juristisch ist die Pro Pilatus gemäss der Artikel 60 ff. ZGB eine interkantonale Vereinigung der Kantone Luzern, Nidwalden und Obwalden – mit Sitz in Luzern: 6000 Luzern.

Neue Adresse ab 01.01.2022
Pro Pilatus
Vereinigung zum Schutz
des Pilatusgebietes
6000 Luzern

Pro Pilatus Mitglied können natürliche und juristische Personen werden. Die detaillierten Informationen zur Rechtsform und Organisation der Pro Pilatus sind in den Statuten geregelt.

Zur Zeit der Gründung im Jahre 1949 war das „Kerngeschäft“ der Pro Pilatus Überwachen und Durchführen des Pflanzenschutzes. In der Zeit zwischen 1900 und 1945 gab es im Pilatusgebiet teils einen derart intensiven Pflanzenfrevel, dass viele Blumen der Pilatus-Alpenflora massiv vom Aussterben bedroht waren. Dank der Pflanzenschutzkontrolle, die seit jener Zeit bis heute konsequent von der Pro Pilatus durchgeführt wurde, existiert im weiträumigen Pilatusgebiet eine so artenreiche und wunderschöne Alpenflora.

Heute sind Engagement und Aktivitäten der Pro Pilatus sehr vielseitig. Nach wie vor gehört die Kontrolle des Pflanzenschutzes zu den zentralsten Aufgaben der Pro Pilatus, obwohl aktuell Pflanzenfrevel am Pilatus nur noch selten vorkommt. Heute besteht der Pflanzenschutz mehrheitlich aus der Bestandsaufnahme sowohl der einzelnen Pflanzen als auch deren Intensität und Standort, sowie auch aus der Kontrolle, wie sich die Pflanzenwelt innerhalb eines Jahres im Pilatusgebiet ändert.

Entsprechende Feststellungen werden der zuständigen kantonalen Stelle für Landschaft und Umwelt gemeldet.

Seit dem Jahr 2000 überwacht die Pro Pilatus im Auftrage des Kantons Luzern auch die Einhaltung der Pilzschonfrist im luzernischen Pilatusgebiet (gemäss der Pilzschutzverordnung des Kantons Luzern).

Diese Kontroll- und Überwachungsaufgaben werden von der Pilatuswacht ausgeführt. Detaillierte Informationen darüber sind unter Ressort „Pilatuswacht“ enthalten.

Das Pilatusgebiet ist weit herum als attraktives voralpines Wandergebiet mit einem weitläufigen Wegnetz bekannt. Diese Wanderwege im Pilatusgebiet, hauptsächlich von der Waldgrenze her aufwärts, werden durch die Pro Pilatus unterhalten.

Einbau neuer Treppen, Befestigungen von Wegweisern, Absichern von möglichen gefährlichen Absturzstellen durch Montage von fixen Seilen im Fels, sowie Säubern der Wege von losem Gestein, werden Jahr für Jahr an der Pilatus-Putzete und während den Sommermonaten durch die Pro Pilatus ausgeführt – in Zusammenarbeit mit „verbündeten“ Korporationen. Genauere Angaben und Einzelheiten dazu sind unter Ressort „Pilatus-Putzete“ publiziert.

Leider kommt es auch heutzutage noch vor, dass einzelne Berggänger keine Achtung vor Natur und Schöpfung haben und deshalb rücksichtslos Unrat irgendwo im Pilatusgebiet, bevorzugt aber in Felsritzen, liegen lassen. Das umfassende Engagement der Pro Pilatus am Berg wird von den Pilatusbahnen sehr geschätzt und auch grosszügig unterstützt. An dieser Stelle bedankt sich die Pro Pilatus bei der Direktion der Pilatusbahnen, dass diese unser Anliegen, nämlich die Erhaltung sowie Pflege einer intakten und nachhaltigen alpinen Natur im Pilatusgebiet akzeptiert und unterstützt.

Werden auch Sie – liebe Leserinnen und Leser – Mitglied der Pro Pilatus, damit diese weiterhin die Freiwilligenarbeit am Luzerner Hausberg, dem PILATUS, erfüllen kann.